Medienbericht vom 14. Dezember 2017
Auch Schübelbach verbietet Steigenlassen von Himmelslaternen
Was in zahlreichen Schweizer Gemeinden bereits Usus ist, gilt nun auch in Schübelbach: Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist ab dem 1. Januar 2018 verboten.
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Datum der Neuigkeit 14. Dez. 2017