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07.03.2021 19:12:09
Im Rahmen der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Epidemie wurden die Nutzungsbedingungen für Sportanlagen angepasst.
Der Bundesrat hat am 19. Juni weitere Lockerungen beschlossen. Diese gelten ab 22. Juni. Voraussetzung bleiben in allen Fällen entsprechende Schutzkonzepte. Die Hygiene-Empfehlungen des BAG sind bei sämtlichen Sportaktivitäten stets zu beachten. Grundsätzlich gilt: Für spezifische Fragen zu ihren Sportarten wenden sich die Anlagenbenützer an den zuständigen Sportverband.
Für Rückfragen bzw. weiterführende Erklärungen steht die Gemeindekanzlei per E-Mail oder telefonisch unter 055 450 56 36 gerne zur Verfügung.
Dokumente | 20200807-Coronavirus-Sportanlagen-Konzept.pdf (pdf, 275.8 kB) 20200622-Coronavirus-Sportanlagen-SwissOlympic.pdf (pdf, 99.0 kB) |
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