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23.04.2021 03:45:50
UmzugsmeldungBitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel, Eigentümerwechsel bei Handänderung oder die Änderung Ihrer Geschäftsadresse frühzeitig, mindestens drei Arbeitstage vor Umzug, um eine fristgerechte Abrechnung Ihres Elektrozählers oder Ihrer Wasseruhr zu ermöglichen.
Für die Umzugsmeldung bitten wir Sie, das untenstehende Formular auszufüllen.
Formular Auszug aus dem Reglement über die Abgabe von elektrischer Energie: 8.7. Eigentumswechsel Wohnungs-, Geschäfts- und Lokalwechsel sowie Handänderungen sind vom bisherigen Eigentümer, unter Angabe der alten und neuen Adresse und des Zeitpunkts des Wechsels, frühzeitig zu melden. Handänderungen sind vom bisherigen Eigentümer, unter Angabe des Zeitpunktes des Wechsels und unter Nennung des neuen Eigentümers, frühzeitig zu melden. Erfolgt eine Handänderung ohne Meldung an das Werk, haften der bisherige und der neue Eigentümer für die Bezahlung des Energieverbrauchs solidarisch, bis zu der durch Abmeldung bedingten Zählerablesung. |