Verrechnungsperioden Strom
Die Stromzähler werden vierteljährlich abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich.
Sie erhalten Ihre Rechnungen an folgenden Terminen: Ende Januar | Rechnung für den Zeitraum 1. Oktober – 31. Dezember | Ende April | Rechnung für den Zeitraum 1. Januar – 31. März | Ende Juli | Rechnung für den Zeitraum 1. April – 30. Juni | Ende Oktober | Rechnung für den Zeitraum 1. Juli – 30. September |
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Mieter- und Eigentümerwechsel.
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Verrechnungsperioden Wasser
Die Wasseruhren werden halbjährlich abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich.
Sie erhalten Ihre Rechnungen an folgenden Terminen Ende Januar | Rechnung für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember | Ende Juli | Rechnung für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni | Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Mieter- und Eigentümerwechsel.
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