Die Gemeindeversammlung ist das Legislativorgan der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in der politischen Gemeinde Schübelbach.

Die Gemeindeversammlung tritt ordentlicherweise bis spätestens Mitte Dezember zur Festsetzung des Voranschlages und bis spätestens Mitte Mai zur Genehmigung der Rechnung zusammen.

Kontakt

Martin Müller
martin.mueller@schuebelbach.ch

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung setzt das Budget sowie den Steuerfuss fest und genehmigt die Jahresrechnung. Ebenfalls entscheidet diese über Kredite, wichtige kommunale Geschäfte und Verordnungen, die nicht in die Kompetenz der Behörden (Exekutiven) fallen. Ebenso übt sie die politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben aus.

Kompetenzen

Gestützt auf § 16 des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG, SRSZ 152.100) entscheidet die Gemeindeversammlung über:

  • die Festsetzung des Voranschlages, der Nachtragskredite und des Steuerfusses sowie die Kenntnisnahme der übrigen Teile des Finanzplanes;
  • die Genehmigung der Jahresrechnung;
  • Einbürgerungen, soweit diese der Gemeindeversammlung übertragen sind;
  • weitere durch das kantonale Recht ausdrücklich der Gemeindeversammlung vorbehaltene Geschäfte.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wobei zur Beratung und Beschlussfassung nur Stimmberechtigte befugt sind.

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