Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht in ZAM-Gebührensäcken entsorgt werden kann. Tipps | | Sperrgut kann, mit den nötigen Sperrgutmarken versehen, an Kehrichtabfuhrtagen bereitgestellt werden. 2 Gebührenmarken pro 10 kg Sperrgut, Maximalgewicht 30 kg, Maximalmass 50x50x150 cm oder 70x70x70 cm. Informationen zu den Abfuhrdaten finden Sie im aktuellen Recyclingmerkblatt. Sperrgut kann auch (kostenpflichtig) bei der Zentralen Sammelstelle in Lachen entsorgt werden. | Sammelstellen | | Zentrale Sammelstelle ZAM Lachen |
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