AbfallentsorgungIn der Gemeinde Schübelbach werden folgende Abfälle bei Ihnen „vor der Haustüre“ abgeholt.
Andere Abfälle/Wertstoffe können zu den offiziellen Sammelstellen oder Verkaufsstellen gebracht und gratis entsorgt werden. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Recyclingmerkblatt in der Rubrik Publikationen wie auch unter den nachstehenden Links: Das Entsorgen von Abfällen ist mit Kosten verbunden. Abfall ist ein grosses Umweltproblem geworden, so dass diejenigen belohnt werden sollen, die wenig Abfall produzieren und Abfälle richtig entsorgen. In der Gemeinde Schübelbach besteht deshalb die verursachergerechte Sackgebühr. Hauskehricht ist in den offiziellen roten ZAM-Gebührensäcken bereitzustellen. Gebührensäcke gibt es in den Grössen 17 Liter, 35 Liter und 110 Liter und sind in diversen Geschäften in der March erhältlich. Der Gemeinde resp. der ZAM ist befugt, bei widerrechtlicher Abfallentsorgung nach dem Verursacher zu suchen und den Entsorgungsaufwand in Rechnung zu stellen. Widerrechtlicher Abfallentsorgung sind insbesondere:
Bei Fragen betreffend Abfuhrwesen, Kehricht, Altmetall, Grüngut und Häckseldienst bitten wir Sie den ZAM (Zweckverband Abfallentsorgung March) zu kontaktieren (Tel. 055 462 14 50, www.z-a-m.ch). Bei Fragen betreffend Altpapier und Altkartonsammlungen gibt Ihnen das Gemeindeamt für Umweltschutz gerne Auskunft. Publikationen
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