Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohneramt Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte kommen Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts vorbei. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Preis: gratis Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen (pdf, 119.1 kB).
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