Anmeldung / Zuzug
Zuständiges Amt: Einwohneramt Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich bei uns am Schalter oder per Online-Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Von ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Ein Zuzug aus dem Ausland kann nicht Online abgewickelt werden und wir bitten Sie deshalb, sich persönlich an unserem Schalter zu melden. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen (pdf, 119.1 kB).
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