Unterschriftsbeglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, ob beispielswese der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss. Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Amtsperson geleistet werden. 

Die Gebühren betragen für die erste Unterschrift CHF 25.00. Die zweite Unterschrift auf das selbe Schriftstück kostet weitere CHF 10.00.

Beglaubigung von Kopien

Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit von Kopien. Bitte bringen Sie hierzu das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original mit. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden.

Die Gebühren betragen für die Beglaubigung pro Kopie CHF 10.00.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Kopien sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • ein amtliches Ausweispapier (Identitätskarte oder Pass)
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Apostillen und Überbeglaubigungen

Bitte beachten Sie, dass für Apostillen oder Überbeglaubigungen im Kanton Schwyz die Staatskanzlei zuständig ist.

Zugehörige Objekte

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