Asyl- und Flüchtlingswesen

Der Sozialdienst Schübelbach begleitet und unterstützt in der Gemeinde wohnhafte und vom Kanton zugeteilte Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge bei der sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration. Wir beraten und fördern die Migranten (Einzelpersonen und Familien) in allen Lebensbereichen und sind für die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe zuständig.

Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt nach einem gesetzlich definierten Verteilschlüssel, der sich nach dem Bevölkerungsanteil des fraglichen Kantons an der Gesamtbevölkerung der Schweiz richtet.

Kontingent und Unterbringung

Alle Schweizer Gemeinden müssen den jeweiligen kantonalen Verteilschlüssel (Kontingent) erfüllen. Die Gemeinde Schübelbach nimmt Migranten aus den kantonalen Durchgangszentren im Kanton Schwyz auf und stellt ihnen geeigneten Wohnraum zur Verfügung. Das Kontingent reguliert sich teilweise ergänzend durch Zuzüge aus anderen Gemeinden, Familiennachzügen, Familienplanung etc.

Wirtschaftliche Hilfe

Der Sozialdienst Schübelbach prüft und klärt den Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe nach den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien ab.

Asylsuchende N und vorläufig aufgenommene Ausländer F haben Anspruch auf ein Asylgeld von CHF 14.00 pro Tag.

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge F und anerkannte Flüchtlinge B haben Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss den SKOS-Richtlinien.

Integration

Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.

Die Integration soll längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.

Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung voraus. Schliesslich ist es erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landesprache erlernen.

Das Asyl- und Flüchtlingswesen Schübelbach leitet adäquate Massnahmen zur sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration ein und setzt diese – in Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen bzw. Fachpersonen – um.

Bei der sozialen und beruflichen Integration ist das Erlernen einer Landessprache zwingend notwendig und Hauptvoraussetzung.

Die Fachstelle Integration vom Amt für Migration Schwyz setzt mit der Integrationspauschale vom Bund das kantonale kantonale Integrationsprogramm (KIP)  im Kanton Schwyz um.

Eidgenössische und kantonale Gesetze und Richtlinien

Bei Fragen oder für Anregungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

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