Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle in der Schweiz gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Diese zentrale Datenbank wird durch Amicus betrieben.

Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von Tierärzten vorgenommen werden. Die Daten werden von den Tierärzten zwecks der Chip-Registrierung Amicus gemeldet.

Die Hunde müssen drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.

 

Bezahlung der Hundesteuer

Alle Hundehalter/innen erhalten vom Gemeindekassieramt alljährlich im Verlaufe des Januars eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale AMICUS-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde Schübelbach gehaltenen Hunde bzw. deren Halter/innen registriert sind.

 

Rückerstattungen

Bei Todesfall, Weggabe oder Wegzug in einen anderen Kanton wird die bereits bezahlte Hundesteuer wie folgt zurückerstattet:

- bis zum 30.06. des Jahres die Hälfte

- ab 01.07. keine Rückerstattung

 

Versicherung

Mit der Bezahlung der Hundesteuer bestätigen die Hundehalter/innen, dass für den Hund die gesetzliche vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

 

Kosten

Hundekategorie jährliche Steuer
Nutzhund CHF 40.00
für einen anderen Hund CHF 100.00
für jeden weiteren Hund pro Haushalt CHF 200.00

 

Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis nachzuweisen.

 

Änderung der nationalen Datenbank für Hunde AMICUS melden

Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, muss der Hundehalter oder die Hundehalterin allfällige Änderungen oder Mutationen (Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend Amicus mitteilen.


E-Mail Kontakt: hundekontrollstelle@schuebelbach.ch


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