Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass keine umfassende Beistandschaft besteht. Im Kanton Schwyz wird das Dokument von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist es nicht nötig, persönlich bei der KESB vorzusprechen. Das Bestellformular für das Handlungsfähigkeitszeugnis finden Sie hier auf der Website des Kantons Schwyz. Das Bestellformular kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden und das Handlungsfähgikeitszeugnis wird innert 1-2 Arbeitstagen nach Eingang des Bestellformulars per Post verschickt.

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