Umzug (Adressänderung innerhalb der Gemeinde)
Zuständiges Amt: Einwohneramt Umzüger müssen die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt bekannt geben - persönlich, telefonisch oder online. Von Ausländern benötigt das Einwohneramt zudem noch den Ausländerausweis. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen (pdf, 119.1 kB).
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