Identitätskarte
Zuständiges Amt: Einwohneramt Identitätskarten können weiterhin beim Einwohneramt beantragt werden. Die persönliche Vorsprache beim Einwohneramt ist zwingend. Mitzubringen sind:
Minderjährige und verbeiständete Personen (nur umfassende Beistandschaft) müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin begleitet werden. Publikationen
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