Luftreinhaltung
Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist verboten, weil es eine erhebliche Belastung durch Feinstaub und weitere Schadstoffe erzeugt. Verstösse werden geahndet, Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Ein grösseres, qualmendes Astfeuer produziert in sechs Stunden etwa gleich viel Russ und Rauchpartikel wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages.
Verbrennen von Abfällen in privaten Feuerungsanlagen (Chéminée) ist strafbar. Im Übertretungsfall kann dies für den Verursacher sehr teuer werden.