Hinterlegung Testamente, Erb- und Eheverträge
Zuständiges Amt: Einwohneramt Seit dem 1. Januar 2013 können Testamente, Erb- sowie Eheverträge beim Einwohneramt am Wohnsitz der verfügenden Person hinterlegt werden (§ 40 EG ZGB neu).
Bei einem Wegzug werden die Verfügungen von Todes wegen und Eheverträge der wegziehenden Person ausgehändigt oder nachgesendet. Die Hinterlegung oder Nachsendung kostet Fr. 40.00 (unter § 16a Gebührenordnung für die Verwaltung und Rechtspflege). Preis: 40.00 Fr.
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