Die Abfallentsorgung der Gemeinde Schübelbach wird in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallentsorgung March (ZAM) nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften sichergestellt.

In der Gemeinde Schübelbach werden folgende Abfälle bei Ihnen „vor der Haustüre“ abgeholt.

  • Hauskehricht jeweils wöchentlich am Montag und/oder Donnerstag. Nur in den offiziellen roten ZAM-Gebührensäcken bereitstellen.
  • Grüngut wird wöchentlich von April bis November abgeholt. In den Wintermonaten wird das Angebot reduziert fortgeführt.
  • Papier wird 5-mal im Jahr jeweils am Samstag durch verschiedene Vereine und Schulen gesammelt.
  • Karton wird 6-mal im Jahr jeweils am Freitag gesammelt.

Andere Abfälle/Wertstoffe können zu den offiziellen Sammelstellen oder Verkaufsstellen gebracht und gratis entsorgt werden. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Recyclingmerkblatt.

Der Gemeinde resp. der ZAM ist befugt, bei widerrechtlicher Abfallentsorgung nach dem Verursacher zu suchen und den Entsorgungsaufwand in Rechnung zu stellen. Widerrechtlicher Abfallentsorgung sind insbesondere:

  • falscher Bereitstellungsort von Kehricht und anderen Abfällen
  • falsche Bereitstellungszeit (an Tagen ohne Abfuhr oder vor 6:30 Uhr)
  • Bereitstellung von Abfällen in nicht offiziellen Gebührensäcken

Bei Fragen betreffend Abfuhrwesen, Kehricht, Grüngut und Häckseldienst bitten wir Sie den ZAM zu kontaktieren.

Bei Fragen betreffend Altpapier und Altkartonsammlungen gibt Ihnen die Abteilung Umwelt gerne Auskunft.

 

Hier finden Sie alle Informationen zu den Abfallarten, Sammeltagen und Entsorgungsstellen.

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