Das Anmeldedatum im RAV ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit). Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich bei Ihrem zuständigen RAV anmelden.

Neben der Möglichkeit, sich persönlich im RAV anzumelden, steht für Stellensuchende neu ein eService Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV) zur Verfügung.

Nach der Anmeldung beim RAV können sich Stellensuchende im Job-Room mit Klick auf den roten Button «Login/Registrierung» für ein Benutzerkonto registrieren und damit auf zahlreiche weitere eServices zurückgreifen:

  • Online-Einreichung des Formulars «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
  • Online-Einreichung des Formulars «Angaben der versicherten Person»
  • Einrichten eines Job-Alerts

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