Sie verlassen unsere Gemeinde? Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, haben Sie sich bis spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug elektronisch über eUmzug, telefonisch oder persönlich am Schalter des Einwohneramtes abzumelden.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns und dem Steueramt in Verbindung.

Vergessen Sie nicht, Ihren Wegzug auch den Gemeindewerken zu melden.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

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