Verpflichtungserklärung / Besuchsaufenthalt

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisedokument und in bestimmten Fällen zudem ein Visum.

Eine visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, stellt bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland einen Visumsantrag. Zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann die zuständige Behörde vom Antragsteller die unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person (Garantin) in der Schweiz verlangen.

Hier gelangen Sie zu den Informationen rund um den Besuchsaufenthalt im Kanton Schwyz.

Wichtig

Mit der Unterschrift der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Garant / die Garantin, im Sinn einer unwiderruflichen Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von CHF 30‘000.- sämtliche ungedeckte Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall und Krankheit, sowie die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt des Ausländers entstehen.

Folgende Unterlagen sind beim Einwohneramt abzugeben:

  • Verpflichtungserklärung – vollständig ausgefüllt und (von beiden Ehegatten) unterzeichnet
  • Nachweis der Wohnverhältnisse:
    • bei Miete: Mietvertrag
    • bei Eigentum: Kaufvertrag + Beleg über die Höhe der Hypothek und der Zinsen
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate aller arbeitenden Personen im selben Haushalt
  • wahrheitsgetreue Angaben über vorhandene Kredite und Schulden (Bestätigung vom Kreditgeber)

Der Nachweis über eine Reiseversicherung für den Gast (Heilungskostenversicherung) mit einer Deckungssumme von CHF 50'000.- ist dem Migrationsamt nach der Prüfung der Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen ab Einreichung der Verpflichtungserklärung.

Preis

CHF 20.-

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