Trennungen und Scheidungen sind einschneidende Ereignisse im Leben der Betroffenen. Neben den persönlichen Herausforderungen stellen sich oft auch finanzielle Fragen. Alimente sind Unterhaltsbeiträge an aus einer Ehe oder Partnerschaft stammenden Kindern sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen.

Alimentenbevorschussung

Es können nur Unterhaltsbeiträge für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bevorschusst werden. Die Höhe richtet sich nach dem festgelegten Betrag im Gerichtsurteil oder dem von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag. Dieser Betrag ist jedoch gesetzlich in ihrer Höhe begrenzt. Zudem spielen Einkommen und Vermögen des obhutsberechtigten Elternteils (sowie Stiefelternteil oder eingetragenem Partner) eine Rolle. Eine Bevorschussung kann ausgerichtet werden, wenn der obhutsberechtigte Elternteil ein Mindesteinkommen nicht erreicht.

Alimenteninkasso

Für den nicht bevorschussten Teil der Kinderalimente oder die Ehegattenalimente bietet die Gemeinde eine Inkassohilfe an.

Voraussetzungen für Alimentenbevorschussung oder Alimenteninkasso

  • Die anspruchsberechtigte Person hat Wohnsitz in der Gemeinde Schübelbach.

  • Der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlt die Unterhaltsbeiträge nicht oder verspätet.

  • Es liegt ein Gerichtsurteil oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag vor.

  • Nachweis von Inkassobemühungen (Kopie Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl etc.)

Zugehörige Objekte

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