Mit der Düngung werden Pflanzen mit den nötigen Nährstoffen versorgt. Geschieht dies fachgerecht und zur richtigen Zeit, wird die Umwelt geschont. Es besteht ein Düngeverbot in einem drei Meter breiten Streifen entlang der Gewässer, Hecken, Wäldern und Feldgehölzen. In der Vegetationsruhe (in der Regel von November bis Ende Februar) sollte kein Dünger ausgebracht werden. Bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen darf nicht gedüngt werden, da sonst der Dünger in ein Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen wird.

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