Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember im Kanton Schwyz Wohnsitz hatten. Wer keinen Wohnsitz im Kanton Schwyz hat, aber eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte) im Kanton Schwyz besitzt (wirtschaftliche Zugehörigkeit), hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall genügt auch eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist mit den erforderlichen Beilagen bis jeweils zum 31. März bei der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz einzureichen (vgl. Adresse auf der Titelseite der Steuererklärung bzw. Rücksendecouvert).

Fristerstreckung
Allfällige Gesuche um Fristerstreckung sind jeweils vor Ablauf der ordentlichen Abgabefrist zu stellen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Fristerstreckung "e-Frist".

Steuererklärungs-Software

eTax.SZ Web-Applikation
Natürliche Personen können die Steuererklärung ab der Steuerperiode 2020 vollständig online ausfüllen und mit den notwendigen Belegen sowie ohne Unterschrift digital an die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz einreichen.

eTax.SZ Desktop-Applikation
Die Software unterstützt die Betriebssysteme Windows, Macintosh und Linux. Falls Sie die Steuererklärung ausgedruckt einreichen, sind hinsichtlich der vollständigen Einreichung und Unterschriftspflicht folgende Hinweise zu beachten:

  • Das Barcode-Blatt ist der Steuererklärung beizulegen und zu unterzeichnen. Damit ermöglichen Sie uns ein automatisiertes Erfassen der Daten Ihrer Steuererklärung.
     
  • Das Barcode-Blatt ist zusammen mit dem vollständigen eTax-Ausdruck und dem vom Steueramt zugestellten Original-Steuererklärungs-Hauptformular einzureichen. Dieses Hauptformular ermöglicht durch den aufgedruckten persönlichen Strichcode die elektronische Verarbeitung der Steuerformulare und dadurch eine raschere definitive Veranlagung.
     
  • Die mit dem PC erstellte Steuererklärung sollte sauber und nicht skaliert (verkleinert) ausgedruckt werden. Mangelhaft ausgedruckte Steuererklärungen können zu Verzögerungen der Veranlagungsarbeiten führen.

Bitte beachten Sie:

  • Es werden keine Originalbelege mehr retourniert (wo nötig, Kopien einreichen).
  • Kleine Belege bitte fotokopieren (Belege, die kleiner als Format A5 sind, können nicht gescannt werden).
  • Bitte verzichten sie gänzlich auf Bostitch, Klammern, Mäppchen etc.
  • Geschäftsabschlüsse bitte nicht binden, sondern nur mit Büroklammern versehen.
  • Die notwendigen Beilagen können sie einfach hinter das jeweilige Formular legen (z.B. Lohnausweis hinter Formular 4).

Zugehörige Objekte

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