http://www.schuebelbach.ch/de/verwaltung/lebenslagen/?lebensthema_id=6635
22.04.2021 15:55:27
Abmelden bei der Gemeinde | |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung / Wegzug |
Ansprechspersonen: | Holdener Beatrice |
zuständig: | Einwohneramt |
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