Einbürgerungsgesuche
Aneta Pluta, geboren 16. November 1981, von Polen, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren, wohnhaft 8854 Siebnen, Nordring 11
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 29. November 2024 bis und mit 9. Januar 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).