Anpassung provisorische Rechnung direkte Bundessteuer NP
Sie haben eine provisorische Rechnung erhalten. Diese basiert auf Daten der letzten Steuerveranlagung oder der letzten Steuererklärung. Sollten die Angaben für die provisorische Rechnung nicht zutreffen, können Sie die Rechnung anpassen lassen.
Die neuen Rechnungsgrundlagen sollen dabei jedoch weiterhin auf möglichst realistischen Angaben/Schätzungen beruhen. Die Steuerbezugsstellen behalten sich vor, provisorische Rechnungen, die auf solchen Selbstangaben erstellt wurden, noch vor der Steuerveranlagung wieder zu korrigieren.
Anpassungen von Tarifen und Kinderabzügen auf der provisorischen Rechnung sind nicht möglich. Diese Korrekturen werden im Rahmen der Veranlagung vorgenommen und bei der definitiven Rechnung berücksichtigt.