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Gesuch Zahlungsaufschub Staat

Die Steuerämter der Bezirke und Gemeinden können bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen.

Stundungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vorzusehen.

Ihre Personalien

Personalien Name und Adresse des Absenders (soweit nicht identisch mit steuerpflichtiger Person)

Betroffene Steuerrechnung

Zahlungserleichterung (Stundung)

max. 3 Monate ab Tagesdatum

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