Gesuch Zahlungsaufschub Staat
Die Steuerämter der Bezirke und Gemeinden können bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen.
Stundungen sind dabei in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vorzusehen.