Strompreise
Je weiter sich der Strommarkt entwickelt, desto vielfältiger werden die Handelsprodukte. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Strom zu möglichst günstigen Konditionen erhalten, ohne dabei die Umwelt zu vergessen.
Wir beschaffen unsere Energie bei der Energie March Netze AG, in welcher wir Teilhaber mit den Elektrizitätswerken der Gemeinden in der March sind.
Hier finden Sie die Übersicht der Strompreis
Detailangaben zu den Stromprodukten 2022
EMN 50 Haushalte und Kleingewerbe
EMN 100 Mittleres Gewerbe
EMN 100 HS Industrie Hochspannung
EMN 100 NS Industrie Niederspannung
EMNT Baustrom und prov. Anschlüsse
EMN UL Wärmepumpen
Detailangaben zu den Stromprodukten 2021
EMN 050 Haushalte und Kleingewerbe
EMN 100 Mittleres Gewerbe
EMN 100 HS Industrie Hochspannung
EMN 100 NS Industrie Niederspannung
EMN T Baustrom und prov. Anschlüsse
EMN UL Wärmepumpen
Tarifzeiten
Hochtarif:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr
Samstag von 07.00 bis 13:00 Uhr
Niedertarif: übrige Zeiten
Energieverrechnung und Inkasso
Die Ablesung der Zähler und die Verrechnung der Energie erfolgen gemäss dem Reglement über die Abgabe elektrischer Energie, Ziffer 8.1 und 8.5. Die Rechnungsstellung erfolgt in regelmässigen vom Werk zu bestimmenden Zeitabständen. Es behält sich vor, zwischen den Zählerablesungen, Teilrechnungen im Rahmen des voraussichtlichen Bezuges zu stellen. Das Werk ist auch berechtigt, Vorauszahlungen oder sonstige Sicherstellungen zu verlangen oder Inkassozähler einzubauen. Inkassozähler dürfen so eingestellt werden, dass ein angemessener Teil des Betrages zur Tilgung bestehender Forderungen übrig bleibt.
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Säumige Zahler erhalten eine schriftliche Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 8 Tagen. Für die Mahnung kann eine Gebühr verrechnet werden. Wird nicht innert 8 Tagen nach der Mahnung bezahlt, ist das Werk berechtigt, die Rechnungen an das Betreibungsamt weiterzuleiten, Verzugszinsen zu verlangen und die Energiezufuhr zu unterbrechen.
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mieters haftet der Hauseigentümer für die Ausstände.