Verrechnungsperioden Strom und Wasser
Die Stromzähler werden vierteljährlich abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich.
Sie erhalten Ihre Rechnungen an folgenden Terminen:
- Ende Januar: Rechnung für den Zeitraum 1. Oktober – 31. Dezember
- Ende April: Rechnung für den Zeitraum 1. Januar – 31. März
- Ende Juli: Rechnung für den Zeitraum 1. April – 30. Juni
- Ende Oktober: Rechnung für den Zeitraum 1. Juli – 30. September
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Mieter- und Eigentümerwechsel.
Die Wasseruhren werden halbjährlich abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich.
Sie erhalten Ihre Rechnungen an folgenden Terminen:
- Ende Januar: Rechnung für den Zeitraum 1. Juli – 31. Dezember
- Ende Juli: Rechnung für den Zeitraum 1. Januar – 30. Juni
Von dieser Regelung ausgenommen sind Schlussrechnungen bei Mieter- und Eigentümerwechsel.