Vorsorge im Alter - dreiteilige Veranstaltungsreihe

Überblick der Sozialleistungen im Alter: "Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?"
Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen Ihnen, wenn die Rentenleistungen zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen und Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Auf Ergänzungsleistungen haben Sie einen rechtlichen Anspruch, sie sind keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Der Referent, Bruno Bürgler, Bereichsleiter der Ausgleichskasse Schwyz, wird Ihnen kompetent Auskunft erteilen.

Kontakt

Abteilung Gesellschaft
gesellschaft@schuebelbach.ch

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Informationen

Voraussetzungen
keine
Anmeldung
keine - Ihre Anmeldung erleichtert und jedoch die Organisation