Ausweise
Nachfolgend finden Sie Informationen zu verschiedenen Ausweisen.
Identitätskarte und Pass
Identitätskarten können beim Einwohneramt beantragt werden. Dabei ist die persönliche Vorsprache zwingend. Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Für Personen, die umfassend verbeiständet sind, ist die Einwilligung des Beistandes/der Beiständin erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu das erforderliche EinwilligungsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Dokumente mit:
- neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) gemäss Richtlinien
- alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- bei Verlust der alten ID die Verlustanzeige, welche Sie bei jeder Schweizer Polizeistelle erhalten
| Kosten | Gültigkeit | |
| Erwachsene | CHF 70.- | 10 Jahre |
| Minderjährige | CHF 35.- | 5 Jahre |
Informationen zum Pass oder Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) erhalten Sie beim Passbüro SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Einen provisorischen Pass / Notpass erhalten Sie entweder beim Passbüro SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder beim Notpassbüro am Flughafen ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Verlängerung Ausländerbewilligung
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- gültiger Pass oder Personalausweis (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
- Verfallsanzeige
Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:
- ausgefülltes E1-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kurzaufenthaltsbewilligung L
- Kopie gültiger Pass oder Personalausweis
- Kopie aktueller Arbeitsvertrag
Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 450 56 56 | einwohneramt@schuebelbach.ch |