6. Juni 2024
Beitragsgesuche einreichen

Eltern aus dem Kanton Schwyz können seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Die ersten Auszahlungen der Kinderbetreuungsbeiträge erfolgen im August 2024.

Umfassende Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz. Das Amt für Gesundheit und Soziales präsentiert auf der Seite Kinderbetreuung die gesetzlichen Grundlagen und ergänzende Hinweise.

Für Fragen steht Ihnen die Fachstelle Frühförderung Schübelbach unter der Telefonnummer 055 440 38 57 (erreichbar mittwochs und donnerstagvormittags) oder per E-Mail fachstelle.fruehfoerderung@ps-schuebelbach.ch zur Verfügung.

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