Alle Infos zu den kommunalen Erneuerungswahlen
Zu besetzende Sitze / Ämter
- Gemeindepräsident/in - 2 Jahre
- Säckelmeister/in - Amtsdauer 2 Jahre
- 1 Mitglied des Gemeinderates - Amtsdauer 4 Jahre
- 4 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission - Amtsdauer 2 Jahre
Frist endet am 11. März 2026
Der erste Wahlgang der kommunalen Erneuerungswahlen findet am 19. April 2026 statt und wird im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) durchgeführt. Wahlvorschläge können ab sofort via Transparenztool des Kantons SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst werden und müssen bis spätestens 11. März 2026, 9 Uhr, der Gemeindekanzlei Schübelbach überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Die Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.
Damit er gültig ist, muss der Wahlvorschlag zusammen mit mindestens 25 gültigen Unterschriften von Stimmberechtigten der Gemeinde Schübelbach eingereicht werden. Zudem muss jede zur Wahl vorgeschlagene Person ihre Interessenbindungen offenlegen. Diese sind ebenfalls über das Transparenztool zu erfassen und werden im Anschluss veröffentlicht.
Interesse geweckt?
Bei Interesse für eines der beiden Ämter steht die Gemeindekanzlei Schübelbach gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung (Tel. 055 450 56 36 oder E-Mail kanzlei@schuebelbach.ch).
Die Losziehung, mit welcher bei mehreren Kandidierenden die Reihenfolge auf dem Wahlzettel bestimmt wird, findet am 13. März 2026 um 10 Uhr im Gemeinderatszimmer an der Grünhaldenstrasse 3 in Schübelbach statt.