Einbürgerungsgesuche
- Karolina Kolikova, geboren 3. Juli 2000, von Ukraine, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren, wohnhaft 8854 Siebnen, Kapellstrasse, 4.
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 29. Oktober bis und mit 18. November 2026.