Die Gemeinde ist verpflichtet, Bauten und Anlagen auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zu kontrollieren. Hier finden Sie alle Informationen dazu.

Baukontrolle

Gemäss § 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRSZ 400.100Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauten und Anlagen auf di…

Gemäss § 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRSZ 400.100Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauten und Anlagen auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zu kontrollieren. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem Protokoll festzuhalten.

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