Bei einem Todesfall unterstützen wir die Hinterbliebenen, treffen Vorbereitungen für die Kremation oder die Erdbestattung, veranlassen die Überführung des Verstorbenen und stehen den Angehörigen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden sowie in weiteren Belangen bei.

Die Angehörigen des verstorbenen Einwohners bitten wir, sich möglichst bald beim Bestattungsamt der Gemeinde Schübelbach zu melden. Ist der Tod nicht im Spital oder einem Heim eingetreten, benötigen wir die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Hier finden Sie Informationen vom Erbschaftsamt Bezirk March zu Themen wie Inventaraufnahme, Eröffnung letztwillige Verfügungen, Erbbescheinigung usw.

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