Aufgaben

Die Amtsbeistandschaften im Kanton Schwyz sind den Ämtern für Kindes- und Erwachsenenschutz unterstellt. Die Aufsicht über die Mandatsführung obliegt der jeweiligen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die Amtsbeistandschaften führen Massnahmen (Beistandschaften und Vormundschaften) gemäss Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Zuständig für die Gemeinde Schübelbach ist die Amtsbeistandschaft March.

Kontakt

Amtsbeistandschaft March
Oststrasse 5
8854 Siebnen

Tel. 041 819 14 78
Fax 041 819 14 83
ab-march.kesa@sz.ch

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