Bestellung zivilstandsamtlicher Dokumente

Sie benötigen einen Auszug aus dem schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar). Im unten angefügten Dokument erfahren Sie, wo Sie die gewünschten Dokumente bestellen können und bei welchem Ereignis welches Zivilstandsamt zuständig ist.

Heimatort

In der Schweiz entspricht der Heimatort oder Bürgerort derjenigen Gemeinde, in der ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin das Bürgerrecht erhalten hat. Er ist also weder mit dem Geburtsort noch mit dem Wohnort gleichzusetzen. Er wird auf allen Zivilstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Todesschein) und Ausweisen (Pass oder Identitätskarte) von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern aufgeführt, dies im Unterschied zu anderen Ländern, die den Geburtsort aufführen.

In der Alten Eidgenossenschaft war der Heimatort der Ort, an dem die Vorfahren lebten, wo sie Rechte und Pflichten sowie ihr Bürgerrecht erworben hatten. Heutzutage ist der Heimatort praktisch nur noch für die Bestellung von zivilstandsamtlichen Dokumenten und für die Erbenermittlung relevant.

Welches Zivilstandsamt ist für meinen Heimatort zuständig?

Unter diesem Link können Sie anhand Ihres Heimatortes die Kontaktdaten Ihres Zivilstandsamt finden. 

Zugehörige Objekte