Verlängerung Ausländerbewilligung

Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • gültiger Pass oder Personalausweis (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
  • Verfallsanzeige

Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:

  • ausgefülltes E1-Formular
  • Kurzaufenthaltsbewilligung L
  • Kopie gültiger Pass oder Personalausweis
  • Kopie aktueller Arbeitsvertrag

Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration Schwyz beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.

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