Identitätskarte und Pass

Identitätskarten können beim Einwohneramt beantragt werden. Dabei ist die persönliche Vorsprache zwingend. Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Für Personen, die umfassend verbeiständet sind, ist die Einwilligung des Beistandes/der Beiständin erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu das erforderliche Einwilligungsformular.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Dokumente mit:

  • neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) gemäss Richtlinien
  • alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
  • bei Verlust der alten ID die Verlustanzeige, welche Sie bei jeder Schweizer Polizeistelle erhalten

 

  Kosten Gültigkeit
Erwachsene CHF 70.- 10 Jahre
Minderjährige CHF 35.- 5 Jahre

Informationen zum Pass oder Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) erhalten Sie beim Passbüro Schwyz.

Einen provisorischen Pass / Notpass erhalten Sie entweder beim Passbüro Schwyz oder beim Notpassbüro am Flughafen Zürich.

Zugehörige Objekte