Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Öl-, Gas-, und Holzfeuerungen bei Inbetriebnahme und danach alle zwei Jahre amtlich kontrolliert werden müssen. Die Firma Keller+Bombana GmbH Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.betreibt im Auftrag der Gemeinde Schübelbach die Administrationsstelle der Feuerungskontrolle.

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