Ausweise
Nachfolgend finden Sie Informationen zu verschiedenen Ausweisen.
Identitätskarte und Pass
Identitätskarte mit Chip
Die neu ab dem 2. November 2026 erhältliche Identitätskarte mit Chip ist nur beim Passbüro in Schwyz erhältlich. Sie enthält einen Chip mit zwei Fingerabdrücken und einem Gesichtsbild und bietet dadurch besseren Schutz vor Missbrauch. Sie ist freiwillig und kostet gleich viel wie die ID ohne Chip. Der Antrag muss online über Ausweise - EJPDExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gestellt und anschliessend beim Passbüro einen Termin vereinbart werden.
Für Reisen innerhalb der EU empfiehlt der Bund die biometrische ID; für die Nutzung innerhalb der Schweiz genügt die bisherige Karte.
Die bereits vor dem 2. November 2026 ausgestellten und noch gültigen Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Identitätskarte ohne Chip
Identitätskarten ohne Chip können weiterhin beim Einwohneramt beantragt werden. Dabei ist die persönliche Vorsprache zwingend. Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Für Personen, die umfassend verbeiständet sind, ist die Einwilligung des Beistandes/der Beiständin erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu das erforderliche EinwilligungsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und Dokumente mit:
- neues Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) gemäss Richtlinien
- alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- bei Verlust der alten ID die Verlustanzeige, welche Sie bei jeder Schweizer Polizeistelle erhalten
| Kosten | Gültigkeit | |
| Erwachsene | CHF 70.- | 10 Jahre |
| Minderjährige | CHF 35.- | 5 Jahre |
Informationen zum Pass oder Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte) erhalten Sie beim Passbüro SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Notpass (früher provisorischer Pass)
Einen Notpass erhalten Sie entweder beim Passbüro SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder beim Notpassbüro am Flughafen ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Verlängerung Ausländerbewilligung
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- gültiger Pass oder Personalausweis (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
- Verfallsanzeige
Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:
- ausgefülltes E1-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kurzaufenthaltsbewilligung L
- Kopie gültiger Pass oder Personalausweis
- Kopie aktueller Arbeitsvertrag
Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 055 450 56 56 | einwohneramt@schuebelbach.ch |