Die Gemeindekanzlei ist die "Drehscheibe" der Verwaltung und Kontaktstelle zwischen der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung; ihr ist auch das Gemeindearchiv zugeordnet.

Geführt wird die Gemeindekanzlei durch den Gemeindeschreiber, welcher vom Stimmbürger jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt wird. Es stehen alle ihm durch Rechtssatz übertragenen Aufgaben und Befugnisse zu. Er führt die Geschäfte der Gemeindekanzlei (§ 70 Gemeindeorganisationsgesetz des Kantons Schwyz, SRSZ 152.100).

Im Gemeinderat führt der Gemeindeschreiber das Protokoll, ist aber auch beratendes Mitglied und besitzt Antragsrecht. 

Die Zuständigkeiten der Gemeindekanzlei sind unten unter Dienstleistungen aufgeführt.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

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