Verlängerung Ausländerbewilligung

Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • gültiger Pass oder Personalausweis (nur EU-/EFTA-Staatsangehörige)
  • Verfallsanzeige

Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:

Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beträgt in der Regel ca. 3 – 4 Wochen.

Zugehörige Objekte