Vereine, Institutionen und Organisationen können Turnhallen und Mehrzweckräume zu Bildungszwecken, für interne sowie öffentliche Kultur- und Vereinsanlässe oder zur Ausübung des Sports ausserhalb der üblichen Schulzeiten nutzen.

Die Räumlichkeiten stehen für private Anlässe nicht zur Verfügung. 

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download