Die Grundgebühr dient zur Deckung der fixen Kosten, die weitgehend unabhängig von der Abfallmenge anfallen (Bereitstellung Infrastruktur) sowie Sammlungen ohne Gebühren wie Papier, Karton, Glas etc. Die Grundgebühren werden beim Hauseigentümer jährlich einmal erhoben. Die Belastung der einzelnen Wohnungen ist Sache des Vermieters.

Eine Gewichtsgebühr wird bei Industrie und Gewerbe sowie Wohnüberbauungen mit speziell ausgerüsteten Kehrichtcontainern erhoben. Die Gewichtsgebühr besteht aus einer  Mengengebühr (pro Kilogramm) und einer Wägegebühr (pro Wägung). Industrie und Gewerbe sowie grössere Wohnüberbauungen mit zentraler Verrechnungsstelle können auf Antrag bei der ZAM-Geschäftsstelle ihre Kehrichtentsorgung über die Gewichtsgebühr verrechnen lassen.

Die jährliche Grundgebühr (Stand 1. Januar 2021) beträgt exkl. MwSt. :

  • private Haushaltungen (inkl. Ferienwohnungen) CHF 55.00
  • Kleinstgewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Einpersonbetriebe) CHF 35.00
  • mittlere Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (2-8 Personen-Betriebe) CHF 60.00
  • übrige Industrie- und Dienstleistungsbetriebe (ab 9 Personen-Betriebe) CHF 75.00

Bitte beachten Sie, dass die Verrechnung durch das Gemeindekassieramt geschieht. 

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