1. Mai 2026
Der Gemeinderat Schübelbach lädt die Bevölkerung ein, sich in die kommunale Richtplanung einzubringen. Mit vier Informationsveranstaltungen Anfang Juni startet die öffentliche Mitwirkung. Anmeldeschluss ist der 31. Mai.

Auf Basis der räumlichen Entwicklungsstrategie hat die Gemeinde Schübelbach ihren Richtplan angepasst (siehe unten). Nun soll sich die Bevölkerung in die Planung einbringen und mitentscheiden, wie sich die Gemeinde weiterentwickeln soll.

Öffentliche Mitwirkung

Die öffentliche Mitwirkung findet vom 18. Juni bis 18. Juli 2026 statt. Jedermann darf sich innert dieser Frist schriftlich zum Richtplan äussern. Die dazugehörigen Unterlagen sind ab dem 18. Juni auf der Gemeinde-Webseite aufgeschaltet.

Im Vorfeld sind vier Informationsveranstaltungen in Siebnen, Schübelbach, im Gutenbrunnen und in Buttikon geplant. Behandelt werden nicht nur die Inhalte des Richtplans, sondern auch weitere laufende Planungen in den jeweiligen Dörfern.

4 Orte, 4 Veranstaltungen

Die erste Informationsveranstaltung findet am 8. Juni in der Katholischen Kirche Buttikon statt, am nächsten Tag werden die Schübelbachnerinnen und Schübelbachner in den Räumlichkeiten der BSZ Stiftung informiert, die dritte Info-Veranstaltung am 10. Juni wird in der Mehrzweckhalle Gutenbrunnen durchgeführt und die vierte am 11. Juni in der Turnhalle Stockberg Siebnen. Der Anlass beginnt jeweils um 19 Uhr.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis spätestens 31. Mai online via diesem Online-Tool Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.oder telefonisch mit Angabe von Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse beim Bauamt der Gemeinde Schübelbach an: Telefon 055 450 56 26.

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Was ist eine Richtplanung?

Die kommunale Richtplanung legt fest, wie sich das Gemeindegebiet langfristig entwickeln soll (Siedlung, Verkehr, Landschaft). Dabei werden verschiedene Bedürfnisse wie Wohnen, Arbeiten, Umwelt und Infrastruktur berücksichtigt. Der Richtplan ist Teil des Planungssystems, das im Raumplanungsgesetz (RPG) geregelt ist. Er ist behördenverbindlich und dient als Leitlinie für spätere Nutzungs- und Zonenpläne. Anlass zur Richtplananpassung haben neue Grundlagen und Aufträge aus dem Bundesrecht gegeben. Auch auf kantonaler Stufe wird der Richtplan angepasst.

Zugehörige Objekte

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