Baukontrolle
Gemäss § 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRSZ 400.100) sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauten und Anlagen auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zu kontrollieren. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem Protokoll festzuhalten.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauamt | 055 450 56 26 | bauamt@schuebelbach.ch |
Name |
---|
Baukontrollen |
Name | Download |
---|